Der Notar - Ihr unparteiischer Berater
Wie finde ich „meinen“ Notar?
Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne weiteres auch von einem Notar in Köln beurkundet werden. Da der Staat bei der Ernennung von Notaren eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung im Blick hat, gibt es Notare an vielen Orten, an denen es noch nicht einmal Ämter und Behörden gibt. Das Telefonbuch oder Branchenverzeichnis gibt Auskunft über die ortsansässigen Notare. Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Rheinische Notarkammer gerne weiter. Und unter der Notarsuche finden Sie eine geographische Übersicht über die in der Rheinischen Notarkammer verbundenen Notare.
Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, lebzeitige Übertragungen etc.
- Ehe und Partnerschaft: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
- Vorsorge: Notarielle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Unternehmen und Betrieb: Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.